LRS

Verdacht auf eine Lese-/Rechtschreibstörung – Was tun?
Wenn ein Verdacht auf eine Lese-/Rechtschreibstörung vorliegt, sprechen Sie bitte Frau Grotemeyer ( gro@real-euro.de ) oder Frau Weber ( schulpsychologie@real-euro.de ) an. Dort erhalten Sie alle Informationen zum weiteren Vorgehen.

Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass ein neuer Antrag auf Nachteilsausgleich bei jedem Schulwechsel gestellt werden muss und beachten Sie das jeweilige Ablaufdatum Ihres von der Schule ausgestellten Bescheids, damit Sie rechtzeitig eine Neuüberprüfung beantragen können, falls der Bescheid nicht bis zum Ende der Realschulzeit gilt.
Ein Rückzug des Antrags auf Nachteilsausgleich ist jeweils nur in der ersten Schulwoche möglich. Wenn in dieser Woche der Schulleitung kein schriftlicher Antrag auf Beendigung des Nachteilsausgleichs und Notenschutzes vorgelegt wird, gilt der Bescheid aus den Vorjahren für ein weiteres Schuljahr oder bis zu seinem Ablaufdatum.
Weitere Infos dazu auf den Seiten der Staatlichen Schulberatung: https://www.schulberatung.bayern.de/themen-und-anlaesse/lese-rechtschreib-schwierigkeiten