Schulpsychologin

Schulpsychologische Beratung
fumy

Schulpsychologin – Wer ist das?

Laura Fumy, Staatliche Schulpsychologin für Realschulen

Vertretung im Schuljahr 2023/2024 - Frau Fumy


Raum: 131
Realschule am Europakanal Schallershofer Straße 18, 91056 Erlangen

Telefon+499161886913

Telefonsprechzeiten:
Dienstag 09:40 – 10:25 Uhr (ca. 3. Stunde)
Freitag 09:40 – 10:25 Uhr (ca. 3. Stunde)

Was tut eine Schulpsychologin?

Eine Schulpsychologin arbeitet in verschiedenen Tätigkeitsfeldern. Eines davon ist beispielsweise die pädagogisch-psychologische Beratung. Das bedeutet, dass ich durch geeignete psychologische Interventionen bei der Bewältigung von speziellen und akuten Krisen helfen kann und ggf. auch weitergehende Beratungsmaßnahmen vermittle.
Ein großer Bereich meiner Arbeit ist beispielsweise auch die Beratung und Testung von Kindern mit Konzentrationsproblemen oder Lern- und Leistungsschwierigkeiten wie beispielsweise einer Lese- Rechtschreibstörung, aber auch die Prävention und Interventionen bei Verdacht auf Mobbing, oder die Beratung im Zusammenhang mit einer Wiedereingliederung in den Schulalltag sind Beispiele meiner Arbeit.


Was sollte ich über die Beratung bei einer Schulpsychologin wissen?

Als Schulpsychologin unterliege ich einer gesetzlichen Schweigepflicht, ähnlich wie ein Arzt. Die Beratung ist daher stets vertraulich, immer kostenfrei und freiwillig.


Mit wem arbeitet eine Schulpsychologin zusammen?

Je nach Aufgabenfeld arbeite ich manchmal nur mit dem jeweiligen Ratsuchenden zusammen, bei manchen Fragestellungen ist es jedoch auch wichtig, mit der Familie, Lehrern oder auch externen Beratungsstellen zusammenzuarbeiten. Dies geschieht stets in Absprache mit dem jeweiligen Ratsuchenden und nach einer entsprechenden Schweigepflichtentbindung.


An wen kann ich mich noch wenden?

Gerne können Sie sich bei Fragen oder Problemen an die jeweiligen Beratungslehrkräfte oder falls bei Ihnen an der Schule vorhanden, den Schulsozialarbeiter Ihrer Schule wenden. Diese finden Sie über die jeweilige Schulhomepage. Aber auch die Staatliche Schulberatungsstelle Mittelfranken (http://www.schulberatung.bayern.de/schulberatung/mittelfranken/) kann ein Ansprechpartner für Sie sein.


Weitere Ansprechpartner der Realschule am Europakanal:

Schulsozialarbeiter:
Stefan Hofstetter

Beratungslehrkräfte:
Michael Bayer: bay@real-euro.de
Marlene Wechsler: wec@real-euro.de

Inklusionsbeauftragter:
Niklas Gerth: grt@real-euro.de

Notenschutz und Nachteilsausgleichstandem:
Dr. Hubert Holzmann: hlz@real-euro.de

Verbindungslehrer:
Gerald Kroiß: krs@real-euro.de
Stefan Schilling: sci@real-euro.de
Dr. Michael Urbanger: urb@real-euro.de
Andrea Zimmert: zmm@real-euro.de


Verdacht auf eine Lese- Rechtschreibstörung – Was tun?

Wenn ein Verdacht auf eine Lese- Rechtschreibstörung vorliegt, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Eine davon ist es, einen Termin mit der zuständigen Schulpsychologin zu vereinbaren. Bei einem persönlichen Gespräch und durch standardisierte Testverfahrenen wird dann genau geklärt, ob tatsächlich eine Lese-Rechtschreibstörung vorliegt. Ist dies der Fall, erhalten Sie eine schulpsychologische Stellungnahme mit einer Empfehlung für einen Nachteilsausgleich und oder Notenschutz, die Sie dann mit einem Antrag auf Nachteilsausgleich und Notenschutz, den Sie entweder bei der Schulpsychologin oder im Sekretariat ihrer jeweiligen Schule bekommen, an der Schule einreichen können. Alternativ können Sie für die Testung auch einen Kinder- und Jugendpsychiater aufsuchen und dann das dort ausgestellte Attest mit einem Antrag auf Nachteilsausgleich und Notenschutz in Ihrer Schule abgeben. Die Schule wird sich danach für eine schulpsychologische Stellungnahme an mich wenden, die ich anhand des Attests des Kinder- und Jugendpsychiaters ausstelle.

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen zu einem Termin für eine Testung mit:

  • aktuelle Englischhefte
  • aktuelle Deutschhefte
  • letztes Jahreszeugnis
  • falls vorhanden, Attest des Kinder- und Jugendpsychiaters

Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass ein neuer Antrag auf Nachteilsausgleich bei jedem Schulwechsel gestellt werden muss und beachten Sie das jeweilige Ablaufdatum Ihres von der Schule ausgestellten Bescheids, damit Sie rechtzeitig eine Neuüberprüfung beantragen können, falls der Bescheid nicht bis zum Ende der Realschulzeit gilt.
Ein Rückzug des Antrags auf Nachteilsausgleich ist jeweils nur in der ersten Schulwoche möglich. Wenn in dieser Woche der Schulleitung kein schriftlicher Antrag auf Beendigung des Nachteilsausgleichs und Notenschutzes vorgelegt wird, gilt der Bescheid aus den Vorjahren für ein weiteres Schuljahr oder bis zu seinem Ablaufdatum.