Schulberatung

Die Aufgaben der Beratungslehrkräfte lassen sich in zwei Bereiche gliedern: Schullaufbahn- und Berufsberatung sowie Beratung bei Lernschwierigkeiten. Die Beratungslehrerinnen stehen dabei in Kontakt zur Schulleitung, zu den Klassenleitern und Fachlehrern, zu unserer Schulpsychologin, zum Schulsozialpädagogen sowie zu weiterführenden Stellen wie der Staatlichen Schulberatungsstelle in Nürnberg, anderen Schulen im Umkreis, dem Berufsinformationszentrum, in Frage kommenden Arbeitgebern und Ämtern wie dem Jugendamt.

Häufig gestellte Fragen von Eltern an die Beratungslehrkräfte sind: Welche Wahlpflichtfächergruppe (ab Jahrgangsstufe 7) ist die richtige für mein Kind? Soll mein Kind die Klasse wiederholen? Soll mein Kind die Schule wechseln? Soll mein Kind während der 9. Klasse den „Quali“ machen? Außerdem stehen die Beratungslehrer für Gespräche hinsichtlich der Aufnahme an die Realschule zur Verfügung und beraten und informieren zum Übertritt an die Fachoberschule und zu allen weiteren Fragen, die mit der Schullaufbahn an der Realschule und im Anschluss daran zu tun haben.

Lernschwierigkeiten
Die Beratungslehrkräfte können Lernschwierigkeiten (wie zum Beispiel mangelnde Motivation, unzureichende Lernstrategien, Aufmerksamkeitsdefizitsyndrom oder Legasthenie) diagnostizieren helfen. Die Eltern können sich Rat holen, welche weiteren Stellen für Schüler mit Lernschwierigkeiten helfen werden. Im Rahmen einer pädagogisch-psychologischen Einzelfallhilfe dienen die Beratungslehrerinnen wie auch die Schulpsychologin und der Schulsozialpädagoge als Anlaufstelle bei Erziehungsschwierigkeiten oder Fällen von Mobbing.

Berufsberatung
Die Beratungslehrer unterstützen die Schüler bei ihrer Berufswahl. Zum einen finden persönliche Gespräche statt, zum anderen organisieren sie die Teilnahme der Schüler an den Erlanger Berufsinformationstagen beziehungsweise Besuche des Berufsinformationszentrums. Sie halten Kontakt zu regionalen Arbeitgeberinnen aus Industrie, Handwerk und Dienstleistung sowie den Referentinnen der verschiedenen Innungen. Außerdem vermitteln sie unseren Schülern wichtige Hinweise zur Gestaltung von schriftlichen Bewerbungen und Vorstellungsgesprächen.

Betriebspraktika
In den 8. Klassen findet ein verbindliches Betriebspraktikum während der Schulzeit (Juni oder Juli) statt. In den 9. Klassen wird die Durchführung eines freiwilligen Betriebspraktikums in den Oster- oder Pfingstferien unterstützt. Wir werden rechtzeitig entsprechende Rundschreiben herausgeben. Natürlich ist ein Schnupperpraktikum auch zu anderen Zeiten möglich, allerdings sollte dann eine eigene Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden, zum Beispiel in der Sparkasse am Hugenottenplatz.

Übertritt an die Berufliche Oberschule (FOS)
FOS und BOS sind als eigenständige Schularten unter dem Dach einer „Beruflichen Oberschule“ zusammengefasst. An der FOS können die Fachhochschulreife (nach Klasse 12) und die fachgebundene allgemeine Hochschulreife (nach Klasse 13) beziehungsweise die allgemeine Hochschulreife (nach Klasse 13 mit zweiter Fremdsprache) erworben werden. Die Aufnahmevoraussetzung ist ein Notenschnitt von 3,5 und besser in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik im Abschlusszeugnis der Realschule. Eine Aufnahmeprüfung ist nicht möglich. Mittlerweile gibt es außerdem eine „Berufsschule plus“, an der gleichzeitig mit einer beruflichen Ausbildung die Fachhochschulreife erlangt werden kann. Das gleiche gilt für die so genannte DBFH (Duale Berufsausbildung und Fachhochschulreife).

Übertritt in ein Gymnasium
Für besonders begabte Absolventen der Realschule besteht die Möglichkeit, innerhalb von drei Jahren die allgemeine Hochschulreife zu erwerben. Empfohlen wird der Besuch einer Einführungsklasse, die von immer mehr Gymnasien im Einzugsbereich angeboten wird. Die 12. und die 13. Klasse können dann an jedem anderen Gymnasium besucht werden. Bis Ende Februar muss eine vorläufige Anmeldung direkt am Gymnasium abgegeben werden.

Wechsel von der Mittelschule oder dem Gymnasium an die Realschule
Ein Wechsel von einer anderen Schulart an die Realschule ist mit Beginn des Schuljahres möglich. Über Vorrückungsbedingungen, Zweigwahl, Probezeit oder Nachholfrist informieren die Beratungslehrkräfte der Realschule, vorher ist ein Gespräch mit den Beratungslehrkräften der bisher besuchten Schule erforderlich. Aufgrund der sehr hohen Schülerzahlen an der Realschule am Europakanal können Zusagen unter Umständen nicht unmittelbar erteilt werden.

Rundschreiben der Beratungslehrer

Die Rundschreiben der Beratungslehrkräfte werden über unser Elterninformationssystem CLAXSS versandt. Bestimmte allgemeine Rundschreiben finden Sie dort.
CLAXSS aufrufen

Für weitere Fragen stehen die Schulleitung und die Beratungslehrkräfte gerne zur Verfügung.

Beratungslehrkräfte